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Page 3 of 5 Die wichtigsten Punkte bei der Vermarktung Bei der Vermarktung der freien Werbeflächen auf der Internetseite gilt es jedoch einige Punkte zu beachten. Hierzu gehören insbesondere die folgenden Aspekte:
Die Form. Prinzipiell gibt es zwei Möglichkeiten, um die freien Werbeflächen zu vermarkten. Zum einen kann der Betreiber der Webseite Werbeflächen gegen ein festgelegtes Entgelt des Werbenden anbieten, wobei sich die Höhe des Entgeltes in erster Linie aus der Größe der angemieteten Werbefläche, der Platzierung der Werbung sowie aus der Laufzeit ergibt. Zum anderen kann er Werbeflächen zur Verfügung stellen und gleichzeitig Werbeflächen auf der Seite des Kooperationspartners buchen.
Das Format und der Umfang. Auch wenn Werbeflächen eine lukrative Einnahmequelle darstellen und die Bekanntheit des eigenen Unternehmens sowie die Besucherzahlen und die Position im Suchmaschinenranking sehr positiv beeinflussen können, darf die Webseite nicht zu überladen sein. Ein Besucher, der auf eine Webseite gelangt, auf der zahlreiche Werbeanzeigen blinken, Werbebotschaften in bewegten, mit Ton unterlegten Bildern über den Monitor flimmern und sich zudem möglicherweise noch mehrere Pop-Ups öffnen, wird die Seite vermutlich nach kurzer Zeit wieder eher genervt verlassen, ohne die Inhalte, die eigentlich der Grund für seinen Besuch waren, überhaupt gelesen zu haben. Ebenso wichtig wie das Maß der Werbung sind allerdings auch deren Inhalte. So sollte die Fremdwerbung auf der eigenen Internetseite zum Thema und der eigenen Zielgruppe passen.
Die Konditionen. Neben den Preisen für die Anmietung der Werbeflächen sind für den Webseitenbetreiber zwei Faktoren von großer Bedeutung. Einer dieser Faktoren ist die rechtliche Verantwortung. Insofern ist es sinnvoll, mit dem Werbenden zu vereinbaren, dass dieser für die Inhalte seiner Werbung haftbar zu machen ist. Stellt sich nämlich beispielsweise heraus, dass die geschaltete Werbung im Zusammenhang mit Urheber- oder Schutzrechten gegen Rechte Dritter oder gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstößt, können sich die als Einnahmequelle geplanten Werbeflächen sehr schnell zu teuren Ausgabeposten entwickeln, wenn es keine klaren Vereinbarungen gibt. In diesem Zusammenhang ist es ebenfalls sinnvoll, wenn sich der Webseitenbetreiber vorbehält, sowohl die Werbeanzeigen als auch die Seiten des Werbenden zu überprüfen und im Fall negativer Prüfungsergebnisse eine sofortige Löschung der Werbeanzeigen vorzunehmen sowie eine Kündigung der Vertragsbeziehung auszusprechen. Der zweite Faktor sind Erfolgsvereinbarungen. Selbstverständlich möchten beide Seiten von der Nutzung der Werbeflächen profitieren, allerdings macht es nur bedingt Sinn, garantierte Erfolgskennzahlen zu vereinbaren, die dann beispielsweise unmittelbaren Einfluss auf die Höhe der Vergütungen oder die Dauer des Vertrages nehmen. Insbesondere der Webseitenbetreiber kann nämlich nur wenig Einfluss darauf nehmen, auf wie viel Akzeptanz die Werbung des Werbenden stößt. Zwar sollte der Werbende die Möglichkeit haben, seine Werbung auch vorzeitig wieder zu löschen, dann allerdings ohne eine entsprechende Erstattung der Kosten für den gebuchten Zeitraum.
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