Fragen und Antworten zur Betriebsnummer

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Betriebsnummer 

Sowohl im laufenden Geschäftsbetrieb als auch beim Start in die Selbstständigkeit wartet jede Menge Bürokratie. Das Erstellen des Geschäftsplans, Verträge mit Lieferanten, Kunden, Geldgebern und anderen Geschäftspartnern oder die regelmäßigen Steuererklärungen sind nur ein paar Beispiele.

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Ist geplant, einen oder mehrere Mitarbeiter einzustellen, steht außerdem der Antrag auf eine Betriebsnummer auf der To-do-Liste. Aber was ist die Betriebsnummer, wofür und von wem wird sie benötigt und wie wird sie beantragt?

Hier die wichtigsten Fragen und Antworten
zur Betriebsnummer in der Übersicht:

Wofür wird eine Betriebsnummer benötigt?

Die Betriebsnummer ist eine Zahl aus acht Ziffern und wird in erster Linie zur Identifikation eines Arbeitgebers im Umgang mit Behörden und Sozialversicherungsträgern benötigt. So meldet ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter bei den Trägern der Sozialversicherungen und bei der zuständigen Krankenkasse mithilfe seiner Betriebsnummer an. Die monatlichen Sozialversicherungsbeiträge werden dann ebenfalls unter der Betriebsnummer abgeführt und damit den entsprechenden Konten zugeordnet.

Außerdem werden geringfügig Beschäftigte mittels Betriebsnummer bei der Minijob-Zentrale angemeldet. Daneben dient die Betriebsnummer statistischen Zwecken. Die Meldungen der Arbeitgeber an die Krankenkassen, die nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) erfolgen und immer auch die Betriebsnummer umfassen müssen, bilden die Grundlage für die amtliche Beschäftigungsstatistik.

Diese wiederum gibt einerseits Auskunft über die wirtschaftsfachliche Gliederung und andererseits über die örtliche Beschäftigungsstruktur, anhand der der Anteil der Kommune an der Umsatzsteuer ermittelt wird.    

Wer muss eine Betriebsnummer beantragen?

Jeder Betrieb muss eine Betriebsnummer beantragen, sobald er einen Mitarbeiter einstellt und damit zum Arbeitgeber wird. Ob der Mitarbeiter sozialversicherungspflichtig tätig ist oder ob es sich um einen Mini-Jobber oder einen Azubi handelt, spielt dabei keine Rolle. Die Pflicht, eine Betriebsnummer zu beantragen, gilt unabhängig von der Art des Beschäftigungsverhältnisses ab der Einstellung des ersten Beschäftigten.

Auch wenn in dem Betrieb nur ein einziger Mitarbeiter auf Minijob-Basis eingestellt wird, muss also eine Betriebsnummer beantragt werden. Hat ein Betrieb mehrere Niederlassungen in einem Ort und gehören diese Niederlassungen alle demselben Wirtschaftszweig an, reicht eine Betriebsnummer aus. Über diese Betriebsnummer können dann alle Mitarbeiter bei den Sozialversicherungen angemeldet werden.

Gehören die Niederlassungen hingegen unterschiedlichen Wirtschaftszweigen an oder betreibt ein Betrieb Niederlassungen an verschiedenen Orten, sind jeweils eigene Betriebsnummern notwendig. Andernfalls würde nämlich die Beschäftigungsstatistik verzerrt werden. 

Wo und wie wird der Betriebsnummer-Antrag gestellt?

Für die Vergabe von Betriebsnummern und die Erfassung der dazugehörigen Betriebsdaten ist seit 2008 bundesweit der Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit in Saarbrücken zuständig. Die Beantragung der Betriebsnummer erfolgt durch ein Formular, das als Online-Formular auf der Seite der Arbeitsagentur zur Verfügung steht. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular kann anschließend auf dem Postweg, per Fax oder per E-Mail beim Betriebsnummern-Service eingereicht werden. Daneben besteht die Möglichkeit, die Betriebsnummer online oder telefonisch zu beantragen. Den Antrag können der Arbeitgeber selbst oder eine vertretungsberechtigte Person, beispielsweise der Steuerberater, stellen.

Bei seinem Betriebsnummern-Antrag muss der Antragsteller

·         grundlegende Angaben zum Betrieb wie den Firmennamen, die Rechtsform und die Anschrift,

·         eine Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeit des Betriebs,

·         den Namen und die Telefonnummer des Ansprechpartners im Betrieb,

·         die Betriebsnummer der Betriebsstätte, die die meldende Stelle ist, wenn der Betrieb, der die Betriebsnummer beantragt, die Meldungen an die Sozialversicherungen nicht selbst durchführt,

·         die bisherige und die neue Anschrift sowie die bereits zugeteilte Betriebsnummer bei der Meldung von betrieblichen Änderungen angeben.

Die Bearbeitung eines Antrags dauert durchschnittlich drei Werktage. Daher ist es ratsam, die Betriebsnummer schon vor der Einstellung von Mitarbeitern zu beantragen. Es gibt allerdings drei Ausnahmefälle, in denen die Betriebsnummer nicht durch den Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit vergeben wird.

Den ersten Ausnahmefall bilden Privathaushalte, die bislang keine Betriebsnummer haben und nun einen oder mehrere geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer einstellen. Sie erhalten ihre Betriebsnummer von der Minijob-Zentrale. Die beiden anderen Ausnahmen sind knappschaftliche Betriebe und Betriebe, die der Berufsgenossenschaft See angehören. Für die Vergabe ihrer Betriebsnummern ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zuständig. 

Welche Änderungen müssen dem Bundesnummern-Service mitgeteilt werden?

Wenn ein Betrieb, der einen oder mehrere Mitarbeiter beschäftigt, eine Betriebsnummer beantragt, werden im Zuge der Vergabe die dazugehörigen Betriebsdaten erfasst.

Kommt es zu betrieblichen Veränderungen, die sich auch auf die gespeicherten Betriebsdaten auswirken, muss der Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit darüber entsprechend informiert werden.

So wird eine solche Meldung beispielsweise dann erforderlich, wenn

·         sich der Name, die Anschrift oder die Rechtsform des Betriebs ändern.

·         der Betrieb seinen Tätigkeitsschwerpunkt verändert oder ein Teil des Betriebs künftig einem anderen Wirtschaftszweig zugeordnet wird.

·         der Betrieb übernommen wird oder es zu einem Inhaberwechsel kommt.

·         weitere Betriebsstätten eröffnet werden.

·         in Zukunft eine andere Betriebsstätte des Unternehmens die Meldungen für die Mitarbeiter vornehmen wird.

·         eine stillgelegte Betriebsstätte, der bereits eine Betriebsnummer zugeordnet wurde, ihre Tätigkeit wieder aufnimmt.

·       der Betrieb stillgelegt oder geschlossen wird.

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