Infos und Tipps – eine Rückrufaktion starten

Die wichtigsten Infos und Tipps, wenn eine Rückrufaktion erforderlich ist 

Es kommt immer wieder vor, dass Hersteller Produkte vom Markt zurückrufen müssen, weil diese gravierende Sicherheitsmängel aufweisen. Ob es sich dabei um Rauchmelder handelt, die nicht wie vorgesehen Rauch melden, elektrische Haushaltsgeräte, die unter Strom stehen, oder Kinderstühle, bei denen die Stabilität nicht gegeben ist:

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Erkennt der Hersteller den Defekt erst, nachdem das Produkt schon in Verkehr gebracht wurde, hat er in den meisten Fällen keine andere Möglichkeit, als eine Rückrufaktion zu starten. 

Im Rahmen einer solchen Rückrufaktion werden die Käufer einerseits gewarnt und andererseits dazu aufgefordert, die gekauften Produkte zurückzubringen. Nun wird sich so mancher aber vielleicht fragen, welche Maßnahmen im Rahmen einer Rückrufaktion notwendig sind und wie es sich zu verhalten gilt.

Hier daher die wichtigsten Infos und Tipps,
wenn eine Rückrufaktion erforderlich ist, in der Übersicht:
 
 

Wie informieren Hersteller über eine Rückrufaktion?

Besonders häufig kommen Rückrufaktionen in der Automobilbranche vor. Tritt an einem bestimmten Fahrzeugmodell ein gravierender Sicherheitsmangel auf, ermittelt das Kraftfahrtbundesamt, welche Fahrzeughalter betroffen sind. Diese werden anschließend dazu aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen.

Stellt der Hersteller fest, dass er Neuwagen zurückrufen muss, greift er in aller Regel auf die Kundendaten bei seinen Händlern zurück und nimmt selbst Kontakt mit den Käufern auf. Etwas schwieriger wird es, wenn es sich um Produkte wie Fahrräder, elektrische Geräte oder Mitnahmemöbel handelt, denn hier erfolgen die Käufe vielfach anonym.

Da es dem Hersteller dadurch kaum möglich ist, die Käufer individuell zu warnen, nutzt er üblicherweise die Medien, um über den Rückruf zu informieren. Grundsätzlich ist ein Rückruf aber nur eine Art Notbremse und das letztmögliche Mittel, denn zunächst einmal ist es Aufgabe des Herstellers, dafür zu sorgen, dass die Produkte, die er auf den Markt bringt, sicher sind und sicher bleiben. Vermutet der Hersteller, dass eines seiner Produkte Sicherheitsmängel aufweist, muss er reagieren und das betroffene Produkt im schlimmsten Fall vom Markt nehmen.

Zieht der Hersteller keine Konsequenzen und kommt er seiner Rückrufpflicht nicht nach, kann die zuständige Behörde den Rückruf starten. Meist unternehmen die Hersteller aber schon in ihrem eigenen Interesse alle notwendigen Maßnahmen, denn andernfalls drohen hohe Strafen. Zudem trägt der Hersteller das Haftungsrisiko für Schäden, die durch das fehlerhafte Produkt an Personen oder an anderen Sachen entstehen, und muss diese Schäden entsprechend ersetzen.  

Wie ist der Ablauf, wenn ein Produkt zurückgerufen wird?

Wenn ein Käufer eine Ware infolge einer Rückrufaktion zurückbringt, kann der Hersteller eine Reparatur, einen Ersatzartikel oder eine Gutschrift anbieten oder den Kaufpreis erstatten. Die zusätzlichen Kosten, die im Zusammenhang mit der Rückgabe entstehen, muss jedoch vielfach der Käufer selbst übernehmen. So kann es durchaus sein, dass der Hersteller zwar eine Reparatur durchführt, einen Ersatzartikel zur Verfügung stellt oder den Kaufpreis erstattet, die Kosten für das Einschicken des Produkts übernimmt der Hersteller aber oft nicht.

Ähnliches gilt, wenn der Käufer aufgefordert wird, sein Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen. Auch in diesem Fall muss der Hersteller die Fahrtkosten oder die Kosten für einen Mietwagen nicht erstatten. Trotzdem sollten Käufer einen Rückruf auf keinen Fall ignorieren. Warnt der Hersteller vor Sicherheitsmängeln und bietet er die Reparatur oder einen Ersatz an, riskiert der Käufer nämlich die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, falls es infolge des fehlerhaften Produkts zu einem Schaden kommt.

Etwas anders gestaltet sich die Situation, wenn der Käufer nichts von einer Rückrufaktion wusste und deshalb durch den Gebrauch des Produktes zu Schaden kommt. In diesem Fall bleiben die Ersatzansprüche gegenüber dem Hersteller normalerweise bestehen. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Hersteller so gut und umfassend über die Rückrufaktion informiert hat, dass unterstellt werden kann, der Käufer hätte über die Medien etwas mitbekommen müssen.  

Die zweijährige Gewährleistungsfrist steht übrigens in keinem Zusammenhang mit einer möglichen Rückrufaktion. Das bedeutet, dass sich der Käufer immer und unabhängig von einer Rückrufaktion an den Verkäufer wenden kann, wenn ein gekauftes Produkt Mängel oder Fehler aufweist. Der Verkäufer muss innerhalb der Gewährleistungsfrist einen Ersatzartikel zur Verfügung stellen oder eine Reparatur durchführen und dabei auch die Kosten für die Arbeitsleistung, die Materialien und den Versand oder Transport übernehmen.

Ist das Ersatzprodukt ebenfalls fehlerhaft oder ist die Reparatur zweimal gescheitert, kann der Käufer eine Erstattung des Kaufpreises verlangen. Eine Gutschrift muss er in diesem Fall jedoch nicht akzeptieren.  

Wo sind Informationen über eine Rückrufaktion zu finden?

Zunächst einmal kann der Hersteller selbst, beispielsweise auf seiner Homepage, oder über Anbieterverbände über eine erforderliche Rückrufaktion informieren.

Daneben können bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, kurz BAuA, unter anderem in der Rubrik „Produktmängel“ aktuelle Informationen über Produkte und Untersagungsverfügungen abgerufen werden. Auf europäischer Ebene gibt es das ICSMS. Hierbei handelt es sich um ein Marktüberwachungssystem in Form einer Online-Datenbank.

Diese befindet sich allerdings noch im Aufbau und ist daher derzeit noch nicht vollständig. Daneben informieren auch die zuständigen Behörden über Rückrufaktionen, meist sind in diesem Fall die staatlichen Ämter für Arbeitsschutz am Geschäftssitz des Herstellers oder des Händlers zuständig. Die Behörden erteilen jedoch üblicherweise keine individuellen Auskünfte, sondern stellen die Informationen lediglich für die Öffentlichkeit zur Verfügung.

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