Online-Auktionshäuser als Werbe- und Verkaufsfläche

Online-Auktionshäuser als Werbe- und Verkaufsfläche – die wichtigsten Fragen und Antworten dazu 

Um sein Unternehmen und sein Angebot vorzustellen und bekannt zu machen, geht es nicht ohne Werbemaßnahmen. Schließlich können potenzielle Kunden nur dann auf ein Angebot zurückgreifen, wenn sie zum einen wissen, dass es überhaupt existiert, und zum anderen wissen, wo und wie sie eine Ware bestellen oder einen Auftrag erteilen können.

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Umfangreich Werbung zu schalten, kann jedoch recht schnell ordentlich ins Geld gehen. 

Diese Kosten müssen dann zusätzlich zu den übrigen Kosten, beispielsweise für das Anmieten der Verkaufsfläche samt Nebenkosten, für die benötigten Materialien oder für das Personal, erst einmal wieder erwirtschaftet werden.

Insofern kann es durchaus eine Überlegung wert sein, Online-Auktionshäuser als Werbe- und Verkaufsfläche zu nutzen. Allerdings müssen hierbei einige Punkte beachtet werden.

Hier die wichtigsten Fragen und Antworten rund um Online-Auktionshäuser
als Werbe- und Verkaufsfläche in der Übersicht:
  
 

Wie funktionieren Online-Auktionshäuser?

Es gibt eine Reihe verschiedener Online-Auktionshäuser, die mit unterschiedlichen Konzepten arbeiten. Generell lassen sich die Auktionshäuser dabei in vier Gruppen einteilen:

1.      

Bei Auktionshäusern nach klassischem Vorbild stellen private und gewerbliche Verkäufer ihre Angebote mit einem Mindestpreis ein. Interessierte geben dann während der Laufzeit ihre Gebote ab und derjenige, der das höchste Gebot abgegeben hat, erhält den Zuschlag. Die Gebühren, die sich aus Angebotsgebühren und der Verkaufsprovision zusammensetzen, trägt der Verkäufer.

2.      

Kostenfreie Auktionsportale funktionieren im Prinzip genauso wie die Auktionsportale nach klassischem Vorbild. Der Unterschied besteht lediglich darin, dass sich kostenlose Auktionsportale über Werbung finanzieren und deshalb für die Verkäufer keine Gebühren anfallen. Lediglich Sonderleistungen wie optische Hervorhebungen oder Platzierungen der Angebote an prominenten Stellen werden gesondert in Rechnung gestellt.

3.      

Handwerkerauktionen versteigern verschiedenste Aufträge. Auftraggeber können dabei ihren Auftrag samt Preisvorstellung einstellen, wobei die gesamte Palette von Umzugshilfe über einfache Malerarbeiten bis hin zu aufwändigen Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen möglich ist.

Zudem können auch Aufträge aus dem Bereich Gastronomie und Events, Werbung, Übersetzungen und andere Dienstleistungen ver- und ersteigert werden. Betriebe, die beim Anbieter registriert sind und in diesem Zuge einen Gewerbe- oder Qualifikationsnachweis vorgelegt haben, können dem Auftraggeber dann während der Laufzeit ihre Angebote unterbreiten.

Der Auftraggeber entscheidet darüber, wer den Zuschlag erhält. Er muss dabei aber nicht zwingend das günstigste Angebot auswählen, sondern kann auch nach anderen Kriterien entscheiden, beispielsweise der Nähe oder dem Ruf des Betriebs. Rechtlich gesehen kommt bei Handwerkerauktionen ein Werkvertrag zustande. Deshalb greifen hier auch nicht das Kaufvertrags- und das Fernabsatzrecht, sondern es gilt das Werkvertragsrecht des BGB.

4.      

Rückwärtsauktionen drehen das Prinzip der klassischen Auktionen um. Das bedeutet, der Anbieter stellt seine Ware oder Dienstleistung zu einem bestimmten Preis ein. Anschließend werden Gebote abgegeben und derjenige, der am Ende das niedrigste Gebot abgegeben hat, erhält den Zuschlag. Der Anbieter kann jedoch meist einen Mindestpreis angeben, der die preisliche Untergrenze festlegt.  

Welche Möglichkeiten gibt es, um Waren und Dienstleistungen zu verkaufen?

Online-Auktionshäuser bieten meist verschiedene Modelle an, wie Anbieter ihre Waren und Dienstleistungen verkaufen können. Der klassische Weg ist die Auktion. Hierbei wählt der Verkäufer einen Startpreis und eine Laufzeit für sein Angebot. Teilweise ist es auch möglich, einen Mindestpreis festzulegen, der erreicht werden muss, damit die Ware als verkauft gilt. Zudem kann der Verkäufer angeben, wer die Versandkosten in welcher Höhe trägt.

Bei Ablauf der Auktion erhält derjenige den Zuschlag, der der Höchstbietende ist. Als Alternative gibt es häufig die Sofort-Kauf-Option. Hierbei bestimmt der Verkäufer einen Festpreis für sein Angebot. Der Käufer kauft dann durch einen Klick auf den Button das Produkt zum genannten Festpreis. Ein solcher Kauf ist jederzeit möglich, der Käufer muss also nicht warten, bis die Laufzeit beendet ist. Eine weitere Variante ist die sogenannte Multiauktion, bei der der Anbieter beliebig viele Exemplare eines Artikel gleichzeitig anbieten kann. Verkauft werden alle Exemplare zu dem Preis, der dem höchsten erfolglosen Gebot plus einem Erhöhungsschritt entspricht.

Der Bieter, der das höchste Gebot abgegeben hat, erhält den Artikel in der gewünschten Menge. Anschließend kann der Bieter mit dem zweithöchsten Gebot seine Wunschmenge anfordern, dann der Bieter mit dem dritthöchsten Gebot und so geht es weiter, bis alle Exemplare verteilt sind.Im Unterschied zu Online-Shops haben Angebote in Online-Auktionshäusern nicht den Status einer unverbindlichen Warenpräsentation, sondern es handelt sich um verbindliche Angebote für einen Vertragsabschluss mit dem Höchstbietenden.

Der Verkäufer muss deshalb dafür sorgen, dass er die angebotenen Artikel auch tatsächlich liefern kann. Andersherum ist der Käufer grundsätzlich dazu verpflichtet, den ersteigerten oder gekauften Artikel abzunehmen und zu bezahlen. Da ein herkömmlicher Kaufvertrag zustande kommt, findet das Kaufvertragsrecht des BGB Anwendung.

Bei gewerblichen Verkäufern kommen außerdem noch die Regelungen zu Fernabsatzverträgen und über den Verbrauchsgüterkauf hinzu.  

Worauf müssen gewerbliche Verkäufer achten?

Im Unterschied zu privaten Verkäufern, die für ihren privaten Gebrauch einkaufen und gelegentlich nicht mehr benötigte Dinge aus ihrem Privatbesitz verkaufen, müssen gewerbliche Verkäufer eine Vielzahl verschiedener Verpflichtungen einhalten. Im Wesentlichen sind dies die steuerlichen Pflichten eines Unternehmers und die zivilrechtlichen Pflichten gegenüber Verbrauchern.

So sind gewerbliche Verkäufer unter anderem dazu verpflichtet,

·         ein Gewerbe anzumelden.
·         die Tätigkeit und die erwarteten Einkünfte beim Finanzamt anzuzeigen.
·         Umsatzsteuer zu erheben und abzuführen, wenn die Umsätze gewisse Grenzen übersteigen.
·         Gewerbesteuer zu bezahlen, wenn die Einkünfte entsprechend hoch sind.
·         die Sozialversicherungsbehörden über Mitarbeiter zu informieren und Beiträge abzuführen.
·         Käufern ein Widerrufs- und Rückgaberecht sowie Gewährleistungsrechte einzuräumen.
·         das Versandrisiko zu übernehmen.
·         Käufer über ihre Rechte zu informieren und ihnen eine Reihe von Informationen zur Verfügung stellen, beispielsweise den Namen samt ladungsfähiger Anschrift, die Widerrufsbelehrung und die Vertragsbedingungen.  

Welche Vor- und Nachteile bieten Online-Auktionshäuser als Werbe- und Verkaufsfläche?

Die Konkurrenz in Online-Auktionshäusern ist groß und gelegentlich wird mit durchaus harten Bandagen gekämpft. Daher dürfen sich gewerbliche Verkäufer noch weniger Fehler erlauben als ohnehin schon. Bereits eine kleine Nachlässigkeit wie beispielsweise der fehlende Hinweis darauf, dass der Unternehmer gemäß neuer Verpackungsordnung in gewissem Umfang zur Rücknahme von Verpackungsmaterial verpflichtet ist, kann eine kostenintensive Abmahnung zur Folge haben.

Aber auch Verstöße gegen das Marken- oder Urheberrecht oder ein anderes wettbewerbswidriges Verhalten können durch Abmahnungen, veranlasst durch die Konkurrenz, Verbraucherschutzverbände oder Handelskammern, gerügt werden. Hinzu kommt, dass Käufer mitunter recht kritisch sind.

Auch wenn die Artikel teils deutlich unter den im stationären Handel üblichen Preisen verkauft werden, erwarten Online-Käufer Top-Qualität, eine schnelle Lieferung und die zeitnahe Bearbeitung von Fragen oder Reklamationen. Werden die Erwartungen nicht erfüllt, kann sich dies schnell in einem schlechten Bewertungsprofil widerspiegeln, was das weiterhin erfolgreiche Werben und Verkaufen recht schwierig macht.

Andererseits gibt es einige Punkte, die für Online-Auktionshäuser als Werbe- und Verkaufsfläche sprechen. Hierzu gehört zweifelsohne der Kostenfaktor, aber auch die Tatsache, dass Online-Auktionshäuser beim privaten und gewerblichen Publikum sehr beliebt sind. Insofern wird das Angebot einer breiten Schicht aus potenziellen Käufer unabhängig von Ort und Zeit zugänglich gemacht. Interessant können dabei übrigens auch die kleinen Auktionsportale sein.

Verkäufer erreichen hier zwar weniger mögliche Kunden, aber dafür ist die Gefahr, dass das Angebot in der Menge untergeht, erheblich geringer. Hinzu kommt, dass die meisten Online-Auktionshäuser besondere Programme und Werkzeuge für gewerbliche Verkäufer anbieten. So erhalten Verkäufer, die über ein gutes Bewertungsprofil verfügen und bestimmte Mindestumsätze erzielen, häufig einen besonderen Status. Dieser wird durch ein entsprechendes Symbol angezeigt und kennzeichnet den Verkäufer als besonders zuverlässigen und vertrauenswürdigen Handelspartner.

Daneben können gewerbliche Verkäufer oft Shops innerhalb der Auktionsplattform betreiben. Die Shops können individuell und passend zum Unternehmensauftritt gestaltet werden. Gleichzeitig profitieren die Shopbetreiber aber von den Werkzeugen, den Hilfsmitteln und natürlich der Popularität der Online-Auktionsplattform. Ein weiterer Pluspunkt sind die Bewertungsprofile.

Durch Einschätzungen und Kommentare können sich gewerbliche Verkäufer einen sehr guten Ruf erarbeiten, den sie für Werbezwecke nutzen können und der möglicherweise neue Kunden zu einem Kauf animiert. Gleichzeitig erhalten die Verkäufer so ein direktes Feedback und können ohne großen Aufwand mögliche Schwachstellen und Kritikpunkte der Käufer ermitteln und entsprechend gegensteuern.

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