Tipps zum betrieblichen Umweltmanagementsystem

Die wichtigsten Infos und Tipps zum betrieblichen Umweltmanagementsystem  

Das Thema Umweltschutz ist in aller Munde und angesichts des bestehenden Handlungsbedarfs ist es keine große Überraschung, dass regelmäßig neue Regelungen auf den Weg gebracht und bereits vorhandene Gesetze verschärft werden. Was der Umwelt gut tun soll, stellt so manches Unternehmen aber vor eine echte Herausforderung. 

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Schwierigkeiten bereitet dabei aber keineswegs nur die Umsetzung, sondern vor allem für kleine und mittlere Betriebe ist es oft nicht einfach, sich überhaupt einen Überblick über die vielen verschiedenen Vorschriften und Verordnungen zu verschaffen und diesen auch zu behalten. Hinzu kommt, dass Verstöße ordnungs- und sogar strafrechtliche Konsequenzen mit sich bringen können. Andererseits kann sich eine umweltfreundliche Gestaltung der Betriebsabläufe buchstäblich bezahlt machen.

Hier daher die wichtigsten Infos und Tipps
zum betrieblichen Umweltmanagementsystem in der Übersicht:
 
 

Unternehmen müssen sich informieren.

Im Betriebsalltag lauern viele Stolperfallen, angefangen bei einem schadhaften Filter in einer der Produktionsanlagen, über problematische Abfallstoffe bis hin zu Altölspuren, die versehentlich in ein Regenwassersammelbecken oder die Kanalisation gelangen.

Die Behörden verzeichnen jedes Jahr unzählige Verstöße gegen umweltrechtliche Regelungen, die aber keineswegs alle auf kriminelle Energien zurückzuführen sind. Teilweise ist Fahrlässigkeit die Ursache, teilweise steckt aber auch einfach nur Unwissenheit dahinter. Angesichts der vielen Regelungen im Bereich der Abfallwirtschaft sowie des Naturschutz-, Chemikalien-, Klima-, Gewässer-, Immissionsschutz- und Strahlenschutzrechts der Länder, des Bundes und der EU ist es natürlich schwierig, wirklich alle Vorschriften zu kennen und konsequent zu berücksichtigen.

Trotzdem kann es sich letztlich kein Unternehmen erlauben, sich nicht intensiv mit den Gesetzen und Verordnungen auseinanderzusetzen. Kommt es zu einem Störfall oder tauchen bei einer Kontrolle Probleme auf, ist es nämlich in aller Regel zu spät, um ärgerliche und vor allem teure Folgen zu verhindern. Umso wichtiger ist es für Unternehmen aller Größen und Branchen daher, sich über die Richtlinien und Grenzwerte zu informieren, die für sie relevant sind, und dieses Wissen permanent auf aktuellem Stand zu halten.

Ansprechpartner, die informieren und beraten können, sind unter anderem die IHK, die HWK und Fachverbände. Mittlerweile haben in vielen Bundesländern aber auch die Umweltministerien Informationszentren eingerichtet, die in Sachen betrieblicher Umweltschutz weiterhelfen. Vor Ort stehen die Aufsichtsämter der Kommunal- oder Kreisbehörden als Anlaufstelle zur Verfügung. 

Unternehmen können Förderprogramme nutzen.

Ganz auf sich allein gestellt sind insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen nicht, wenn es um den betrieblichen Umweltschutz geht. So bieten die Länder, der Bund und auch die EU eine Vielzahl verschiedener Fördermöglichkeiten an.

Die Programme umfassen dabei beispielsweise individuelle Beratungen, Workshops oder Seminare. Einen Überblick über die möglichen Förderungen können sich Unternehmen auf der Seite www.foerderdatenbank.de verschaffen.  

Ein Umweltmanagementsystem kann helfen.

Aber auch wenn sich ein Unternehmen informiert hat, ist es nicht immer einfach sicherzustellen, dass die umweltrechtlichen Vorgaben im Arbeitsalltag auch tatsächlich eingehalten werden. Zudem kann es immer wieder neue Regelungen oder verschärfte Vorschriften geben. Sinnvoll und hilfreich kann daher sein, mit einem Umweltmanagementsystem zu arbeiten.

Ein solches System unterstützt ein Unternehmen dabei, den Überblick über die aktuelle Gesetzeslage zu behalten und den betrieblichen Umweltschutz zu verbessern.

Gleichzeitig führt ein Umweltmanagementsystem zu einer eindeutigen, klaren Betriebsorganisation, durch die Umweltgefahren schneller erkannt und mögliche Fehler vermieden werden können. Außerdem macht es ein Umweltmanagementsystem einfacher, zu kontrollieren, ob die Anweisungen an die Mitarbeiter eingehalten werden.

Ein Beispiel für ein System, auf das Unternehmen zurückgreifen können, ist EMAS. EMAS wurde von der EU entwickelt und ist ein Werkzeug, um ein Umweltmanagement auf Basis von einheitlichen Vorgaben aufzubauen. Dabei eignet sich dieses System auch für Kleinbetriebe und mittlere Unternehmen, zudem kann es mit besonderen Förderprogrammen kombiniert werden.     

Bei Verstößen drohen saftige Strafen.

Verstöße gegen umweltrechtliche Auflagen können durch einen Unfall ans Licht kommen, aber genauso zu Tage treten, wenn die Behörde eine Kontrolle durchführt. Je nachdem, welche Art von Vergehen festgestellt wird und wie schwer dieses ausfällt, hat dies ordnungs- oder strafrechtliche Konsequenzen. Vorfälle, die weniger gravierend sind, werden als Ordnungswidrigkeit eingestuft und mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet.

Geht die Behörde hingegen von einer Straftat aus, drohen empfindlich hohe Geldstrafen oder sogar bis zu zehnjährige Freiheitsstrafen. Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass bei einer Ordnungswidrigkeit das Unternehmen geradestehen kann, während sich ein strafrechtliches Verfahren immer gegen eine natürliche Person richtet.

Bei einer Straftat wird also prinzipiell der Mitarbeiter zur Verantwortung gezogen, der den Verstoß begangen hat. Ist dieser Mitarbeiter aber nicht zu ermitteln oder ist das Vergehen auf einen organisatorischen Fehler zurückzuführen, muss sich der Geschäftsführer verantworten. Letzteres erklärt sich damit, dass es in den Aufgabenbereich der Unternehmensleitung gehört, durch Anweisungen und Kontrollen Vorkehrungen zu treffen, um Umweltrisiken zu vermeiden.

Umweltfreundliche Arbeitsabläufe können allerdings nicht nur Verstöße gegen Auflagen und damit Strafen verhindern. Oft zahlt sich der betriebliche Umweltschutz auch geldwert aus, etwa wenn Wasser, Energie und Rohstoffe effizienter genutzt oder die Kosten für die Müll- und Abwasserentsorgung reduziert werden können. 

Unternehmen haften in vollem Umfang.

Verursacht ein Unternehmen einen Schaden, muss es diesen auch wieder gutmachen. Früher war es dabei so, dass Unternehmen nur für Personenschäden und Schäden an fremdem Eigentum aufkommen mussten. Seit 2007 gilt jedoch das Umweltschadensgesetz und seitdem müssen Unternehmen für jegliche Art von Umweltschäden geradestehen.

Werden Luft, Wasser oder Boden verunreinigt, werden Unternehmen also für eine fachgerechte Sanierung zur Kasse gebeten, unabhängig davon, wen der Schaden betrifft und um welche Art von Umweltschaden es sich handelt. Außerdem spielt es keine Rolle, ob Giftstoffe zum Einsatz gekommen sind oder ob nicht.

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