Unternehmensnachfolge: die wichtigsten Möglichkeiten in der Übersicht

 

Unternehmensnachfolge: die wichtigsten Möglichkeiten in der Übersicht

Vor allem Familienunternehmen stellt die Unternehmensnachfolge oft vor eine große Herausforderung. Hat ein Unternehmer viele Jahre seines Lebens damit verbracht, sein Unternehmen aufzubauen und erfolgreich auf Kurs zu halten, möchte er natürlich, dass sein Lebenswerk weitergeführt wird.

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Doch nur ein kleiner Teil aller Familienunternehmen verbleibt tatsächlich in der Familie. Manchmal übernehmen langjährige Mitarbeiter oder Weggefährten die Nachfolge, teilweise werden die Unternehmen an Dritte verkauft.

Findet sich gar kein Interessent, bleibt mitunter nichts anderes übrig, als den Betrieb aufzulösen. Damit es nicht soweit kommt, sollten sich Unternehmer rechtzeitig mit dem Thema Unternehmensnachfolge beschäftigen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie rät in diesem Zusammenhang, einen Zeitrahmen von ungefähr fünf Jahren für die Regelung der Nachfolge anzusetzen.

Doch welche Optionen stehen überhaupt zur Auswahl?

 

Die folgende Übersicht nennt die wichtigsten Möglichkeiten für die Regelung der Unternehmensnachfolge:

 

 

Unternehmensnachfolge bei Übergabe innerhalb der Familie

Die meisten Inhaber von Familienunternehmen möchten nicht, dass ihr Lebenswerk in fremde Hände kommt. Stattdessen wünschen sie sich einen Nachfolger aus der Familie. Gibt es ein Familienmitglied, das das Unternehmen übernehmen und weiterführen möchte, gibt es zwei Möglichkeiten für die Regelung der Nachfolge:

 

  1. Schenkung

Die Schenkung wird auch als vorweggenommene Erbfolge bezeichnet. Hierbei überträgt der Senior das Unternehmen schon zu Lebzeiten auf seinen Erben. Der Unternehmensnachfolger bekommt das Unternehmen unentgeltlich.

Für den Senior ergibt sich daraus der Vorteil, dass durch die Schenkung kein Veräußerungsgewinn zustande kommt, der versteuert werden muss. Allerdings sollten vor einer Schenkung die erbrechtlichen Bedingungen geprüft werden. Wird das Unternehmen beispielsweise nur auf ein Kind übertragen, kann es sein, dass seine Geschwister Ausgleichszahlungen fordern.

Stirbt der Senior, können möglicherweise andere Erben ihre Pflichtanteile verlangen. Dies wiederum lässt sich durch sogenannte Vorabschenkungen vermeiden, die auf den Pflichtteil angerechnet werden. Gleichzeitig kann notariell ein Pflichtteilverzicht festgelegt werden, der auf das Betriebsvermögen angerechnet wird. Die übrigen Erben verzichten somit auf ihren Erbteil und erhalten als Ausgleich dafür eine Abfindung.

 

  1. Testament oder Erbvertrag

Gibt es ein Testament oder einen Erbvertrag, so werden diese der gesetzlichen Erbfolge gegenüber immer vorrangig behandelt. In seiner Verfügung von Todes wegen kann der Unternehmer also konkret und zweifelsfrei bestimmen, wie es mit seinem Unternehmen weitergehen soll.

Eine Ausnahme kann dann gelten, wenn der Gesellschaftervertrag anderslautende Klauseln zur Nachfolgeregelung enthält oder wenn es sich um ein Testament oder einen Erbvertrag mehrerer Erblasser handelt.

Gibt es kein Testament und keinen Erbvertrag, tritt die gesetzliche Erfolge ein. Diese kann aber zum Problem für das Unternehmen werden. Dies liegt daran, dass die Erbengemeinschaft betriebliche Entscheidungen gemeinsam und einstimmig treffen muss. Sind sich die Erben nicht einig, kann dies das Unternehmen in eine ernsthafte Schieflage bringen. Generell sollten Erbengemeinschaften deshalb in erster Linie eine Übergangslösung sein, mit dem Ziel, den Nachlass möglichst bald einvernehmlich zu teilen.

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Unternehmensnachfolge bei Übergabe an einen Dritten

Dass ein Familienunternehmen tatsächlich innerhalb der Familie weitergegeben werden kann, ist insgesamt eher die Ausnahme. Häufiger tritt ein Dritter die Unternehmensnachfolge an.

Hierfür stehen mehrere Möglichkeiten zur Auswahl:

 

  1. Verkauf gegen einmalige Zahlung

Der Verkauf gegen Einmalzahlung ist ein Verkauf im klassischen Sinne. Der Unternehmer verkauft sein Unternehmen an einen Dritten. Der Käufer wiederum bezahlt die vereinbarte Kaufsumme komplett und auf einmal. Durch den Kauf gehen auf den Nachfolger alle Rechte und Pflichten über und er wird zum neuen Eigentümer des Unternehmens. Der Vorbesitzer hat keinerlei Ansprüche mehr und kann auch keinen Einfluss mehr auf die Geschäftsführung nehmen.

 

  1. Verkauf gegen wiederkehrende Leistungen

Bei einem Verkauf gegen wiederkehrende Leistungen bekommt der Unternehmer den vereinbarten Kaufpreis in mehreren Teilzahlungen. Diese Variante ist vor allem für den Nachfolger vorteilhaft, denn er muss den gesamten Kaufpreis nicht auf einmal finanzieren. Als wiederkehrende Leistungen können beispielsweise folgende Zahlungen vereinbart werden:

  • Ratenzahlungen in bestimmter Höhe und über einen bestimmten Zeitraum
  • eine Veräußerungsrente oder betriebliche Versorgungsrente, die entweder zeitlebens als Zusatzrente oder für einen vorher vereinbarten Zeitraum bezahlt wird
  • eine dauernde Last; hierbei handelt es sich um wiederkehrende Zahlungen. Anders als eine Ratenzahlung oder eine Rente werden sie jedoch nicht regelmäßig und in gleichbleibender Höhe bezahlt. Stattdessen orientieren sich die Zahlungen am erwirtschafteten Umsatz des Unternehmens.

 

  1. Gründung einer Personen- oder Kapitalgesellschaft

Diese Form der Nachfolgeregelung wird vor allem von Handwerks-, Gewerbe- und Landwirtschaftsbetrieben gerne genutzt. Im Zuge der Unternehmensnachfolge wird eine Personen- oder Kapitalgesellschaft gegründet. Gleichzeitig wird der Betrieb schrittweise übertragen.

So wird der Nachfolger am Unternehmen beteiligt, steigt also zunächst als Gesellschafter ein. Der Unternehmer wiederum scheidet nicht sofort komplett aus, sondern kann noch eine gewisse Zeit lang Einfluss auf die Geschäftsführung nehmen.

 

  1. Management-Buy-Out oder -In

In mittelständischen und größeren Unternehmen kann die Unternehmensnachfolge geregelt werden, indem das Unternehmen an das eigene Unternehmensmanagement verkauft wird. Der größte Pluspunkt hierbei ist, dass sich Käufer und Verkäufer gut kennen.

Der Unternehmer weiß sein Unternehmen somit in guten Händen, während das Management genau abschätzen kann, was es kauft. Nachteilig kann allerdings sein, dass sich eine gewisse Betriebsblindheit einstellen und vor allem innovative Vorgänge dadurch ins Stocken geraten können.

Eine Alternative kann deshalb sein, dass sich eine Personen- oder Kapitalgesellschaft in das Unternehmen einkauft. Dies kann zu neuen Impulsen führen. Andererseits kann es recht viel Zeit in Anspruch nehmen, bis die neue Gesellschaft zusammengewachsen ist und einen Überblick über alle Abläufe und Details hat.

 

  1. Verpachtung

Entscheidet sich der Unternehmer für eine Schenkung oder einen Verkauf, geht das Eigentum am Unternehmen früher oder später auf den Nachfolger über. Möchte der Unternehmer dies (noch) nicht, findet er mit der Verpachtung möglicherweise eine passende Alternative.

Bei einer Verpachtung bleibt der Unternehmer der Eigentümer des Unternehmens und behält auch die rechtliche Kontrolle. Gleichzeitig zieht er sich aber aus dem operativen Geschäft zurück und sichert sich durch die Verpachtung regelmäßige Einnahmen.

  1. Stiftung

Kommt ein Verkauf oder eine Vererbung nicht in Frage, kann auch die Umwandlung in eine Stiftung eine interessante Option sein. Vielen ist diese Form der Unternehmensnachfolge zwar nicht bekannt, aber in Deutschland gibt es zahlreiche Traditionsunternehmen, die rein rechtlich gesehen Stiftungen sind.

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Der wichtigste Unterschied zwischen einer Stiftung und einer Unternehmensform wie einer AG oder eine GmbH liegt darin, dass eine Stiftung immer sich selbst gehört. Es gibt also weder Eigentümer noch Gesellschafter. Das Unternehmen bleibt aber trotzdem als Unternehmen bestehen.

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Verlagsinhaber Christian Gülcan (Artdefects Media Verlag), Marketing Experte in Onlinemarketing, SEO, SEA, Social Media, Printmedien und Vermarktung von Unternehmen seit 2006. Kooperationspartner zu Werbeagenturen, Medienagenturen und Marketing-Profis. Verleger von Fachpresse in Print und Online verschiedener Branchen und Themengebiete. Gründer & Unternehmer diverser Firmen inkl. Leitung des Vertriebs und externer Tätigkeiten als Head of Marketing. Ferya Gülcan, Founder Internetmedien-Agentur.

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