Unternehmenswert berechnen – die wichtigsten Verfahren im Überblick, 2. Teil
Ob geplanter Börsengang, Steuerberechnung, Investorensuche, Fusion oder Verkauf von Firmenanteilen: Es gibt verschiedenste Gründe und Anlässe, die es notwendig machen, den Unternehmenswert zu berechnen. Allerdings ist der Wert eines Unternehmens weniger eine nüchterne Zahl, die sich rein aus sachlichen Daten ergibt. Stattdessen handelt es sich eher um eine subjektive Bewertung, die von verschiedenen Faktoren beeinflusst ist.
Deshalb ist gut möglich, dass der Unternehmer, der Firmenanteile verkaufen will, zu einer etwas anderen Einschätzung kommt als der Käufer, der strategische Ziele verfolgt.
Doch die Frage, wie der Wert eines Unternehmens ermittelt werden kann, bleibt. In einem zweiteiligen Überblick nennen wir die wichtigsten Methoden zur Berechnung des Unternehmenswerts und zeigen, wann welches Verfahren eingesetzt wird. Dabei ging es im 1. Teil um die Vergleichswertverfahren.
Jetzt, im 2. Teil, schauen wir uns weitere Bewertungsmethoden an!:
Inhalt
Einzelwertverfahren für die Unternehmensbewertung
Ein Einzelwertverfahren basiert in aller Regel auf der Annahme, dass ein Unternehmen aufgelöst wird. Die Unternehmensbewertung entspricht deshalb dem sogenannten Liquidationswert, der alle vorhandenen Vermögenswerte einschließt.
Letztlich geht es also um die Frage, welcher Betrag zusammenkommt, wenn alle Gegenstände veräußert werden, die zum Inventar gehören. Neben beweglichen Gegenständen wie Maschinen und Fahrzeugen sowie Immobilien zählen auch Marken, Kundenlisten und andere Daten dazu.
Tatsächlich wird alles erfasst, was verkauft werden kann. Von der ermittelten Summe werden die Beträge, die für das Ablösen von bestehenden Verbindlichkeiten notwendig sind, und die Liquidationskosten abgezogen.
Den Unternehmenswert auf diese Weise zu ermitteln, ist vergleichsweise einfach. Kann das Unternehmen die Verkaufswerte einigermaßen realistisch einschätzen, kann es die Berechnung selbst durchführen. Gleichzeitig ist die Berechnungsgrundlage gut nachvollziehbar.
Eine Liquiditätsbetrachtung im Rahmen eines Einzelwertverfahrens wird oft dann durchgeführt, wenn die Frage im Raum steht, ob das gesamte Unternehmen zu einem angebotenen Preis veräußert werden soll. Oder ob sich ein höherer Gewinn erzielen ließe, wenn das Unternehmen die Auflösung selbst übernimmt.
Unternehmensbewertung per Wiederbeschaffungswert
Zu Vergleichszwecken oder als Entscheidungshilfe bei Investitionen kommen manchmal Wiederbeschaffungsrechnungen zum Einsatz. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn es darum geht, ob eine neue Produktionsstätte errichtet werden soll.
Problematisch an den Vergleichen ist aber, dass sich einige Gegenstände nur schwer beziffern lassen. So ist es beispielsweise schwierig, in Zahlen abzuschätzen, welchen Aufwand das Einholen von behördlichen Genehmigungen verursacht oder wie lange es dauert, eine Betriebsstätte zu bauen und einzurichten.
Auch der Aufbau von immateriellen Vermögensgegenständen lässt sich monetär nur bedingt bewerten.
Insgesamt können solche Bewertungen zwar dabei helfen, Preisgrenzen festzulegen. Um den Unternehmenswert zu ermitteln, sind sie aber eher nicht geeignet.
Gesamtwertverfahren für die Unternehmensbewertung
Die vielleicht wichtigste Rolle bei den Verfahren zur Unternehmensbewertung spielen die Gesamtwertverfahren. Und hier steht vor allem das sogenannte DCF-Verfahren an erster Stelle. Die Bewertung auf Basis des DCF ist beim Großteil aller Käufe und Verkäufe von Unternehmen die am besten geeignete Methode, um eine detaillierte Wertspanne zu ermitteln.
Das Kürzel DCF steht für Discounted Cashflow. Dahinter verbergen sich die künftigen Zahlungsströme, die auf Basis von spezifischen und entsprechend gewichteten Kapitalkosten abgezinst werden.
Die freien Zahlungsströme des Unternehmens stehen allen Kapitalgebern zu. Um den Unternehmenswert zu berechnen, auf den der Anteilseigner einen Anspruch hat, werden die finanziellen Verbindlichkeiten von diesen Zahlungsströmen abgezogen.
Um den DCF zu modellieren, wird ein Business-Plan erstellt. Der Business-Plan erfasst die geplanten Umsätze und Kosten in den kommenden fünf bis zehn Jahren und beziffert die jährlichen Ergebnisse (EBIT). Anschließend werden die Steuern, die Investitionen in Sachanlagen und Erhöhungen des Umlaufvermögens vom EBIT abgezogen.
Andersherum werden Abschreibungen und Senkungen des Umlaufvermögens zum EBIT dazugerechnet. Das Ergebnis dieser Rechnung beziffert die Zahlungsströme.
Auch für die Zeit, die über den Business-Plan hinausgeht, wird ein Wert bestimmt. DCF-Verfahren gehen nämlich davon aus, dass das Unternehmen fortgeführt wird. Gleichzeitig spielt der Fortführungswert eine maßgebliche Rolle für den Gesamtwert. Nicht selten beträgt sein Anteil mehr als 50 Prozent.
Ermittlung des Fortführungswertes
Der Fortführungswert, auch Terminal Value genannt, lässt sich auf verschiedene Art ermitteln. Eine Möglichkeit sind sogenannte Exit-Multiples. Sie kommen zur Anwendung, wenn das Unternehmen nach der Planungsphase vermutlich verkauft wird. Eine andere Möglichkeit ist eine konstante Wachstumsformel.
Die Zahlungsströme und der Fortführungswert werden anschließend mit einem spezifischen Abzinsungssatz auf den aktuellen Stichtag der Bewertung diskontiert.
Einen umfassenden DCF zu modellieren, kann eine komplexe Angelegenheit sein, die Vorkenntnisse und Erfahrung erfordert. In den meisten Fällen ist es deshalb besser, diese Arbeit Experten zu überlassen. Sie werden das Bewertungsobjekt zuerst definieren, die frühere und die aktuelle Situation analysieren und Prognosen zur Entwicklung des Unternehmens und des Marktumfelds erstellen.
Danach ermitteln sie die Zahlungsströme und die Wertspanne auf Basis von geschätzten Faktoren. DCF-Verfahren greifen auf viele Annahmen und Schätzungen zurück. Eine belastbare Wertermittlung erfordert daher Erfahrung, Kenntnisse der Märkte und Objektivität.
Unternehmensbewertung per Ertragswertverfahren
Eine weitere Methode aus der Gruppe der Gesamtwertverfahren ist das sogenannte Ertragswertverfahren. Es berücksichtigt ebenfalls künftige Zahlungsströme oder genauer den Barwert der Auszahlungen, die in Zukunft an die Investoren fließen.
Bei diesen Auszahlungen handelt es sich um Überschüsse, die erwirtschaftet werden, wenn das Unternehmen fortgeführt und nicht benötigtes Vertriebsvermögen verkauft wird. Ausgangspunkt für die Modellierung der Werte ist die Annahme, dass es keine strategischen Änderungen im Unternehmen gibt.
Das Ertragswertverfahren geht auf einen Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer zurück und wird vor allem eingesetzt, wenn Wirtschaftsprüfer Berichte im Zusammenhang mit Fusionen erstellen.
Allerdings ist das Verfahren eigentlich nur in Deutschland verbreitet. Auf internationaler Ebene ist das DCF-Verfahren gängiger.
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