9 Indizien für einen unseriösen Franchisegeber
Das Franchising kann ein ideales Konzept für Existenzgründer sein, die keine allzu großen Risiken eingehen möchten. Doch längst nicht alle Angebote sind fair. 9 Indizien, die auf einen unseriösen Franchisegeber hinweisen.
Der Schritt in die Selbstständigkeit geht mit zahlreichen Risiken einher. Der Gründer wird zwar von seiner Geschäftsidee und seinem Konzept überzeugt sein. Er wird eine Menge eigenes und fremdes Geld in die Hand nehmen, um seinen Plan umzusetzen.
Und er wird bereit sein, viel Zeit und Arbeit in seine Firma zu investieren. Doch eine Garantie dafür, dass sein Geschäft erfolgreich laufen wird, gibt es nicht. Zudem steht in den Sternen, ob der Gründer nervlich, gesundheitlich und nicht zuletzt auch finanziell durchhält.
Das Franchising scheint da eine optimale Lösung zu sein. Denn beim Franchise-System übernimmt der Gründer ein Konzept, das sich bereits bewährt hat. Der Markenname ist etabliert und die Marktposition gefunden. Vor allem die Anfangsrisiken und die Kinderkrankheiten eines Start-Ups sind damit umgangen.
Trotzdem kann sich der Franchisenehmer als vollwertiger Unternehmer in der Selbstständigkeit beweisen. Allerdings gibt es auch beim Franchising schwarze Schafe. Um Existenzgründer davor zu bewahren, in eine Falle zu tappen, nennt die folgende Übersicht neun Indizien, die auf einen unseriösen Franchisegeber hinweisen. Natürlich ist es nicht so, dass jedes dieser Anzeichen gleich einen Betrüger entlarvt.
Denn für bestimmte Vorgehensweisen und Vereinbarungen kann es gute Gründe geben. Dennoch sollten angehende Franchisenehmer skeptisch werden, wenn sie diesen Indizien begegnen.
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Inhalt
Unprofessionelle Internetseite
Das Franchisegeschäft läuft größtenteils über das Internet. Ein seriöser Franchisegeber betreibt deshalb im Normalfall eine Webseite, die alle wesentlichen Informationen enthält, gut gepflegt ist und regelmäßig aktualisiert wird.
Dabei sollten die bereitgestellten Informationen ausreichen, um sich einen groben Überblick über den Markt, das Franchisemodell und den Ablauf eines Franchisings zu verschaffen. Im Idealfall sind alle diese Infos frei zugänglich. Ist eine Registrierung notwendig, um grundlegende Basisinfos zu bekommen, ist Skepsis angebracht.
Schrillen sollten die Alarmglocken dann, wenn auf der Internetseite gar keine Infos hinterlegt sind. Meist taucht stattdessen der Hinweis auf, dass alles Wichtige in einem vertraulichen Gespräch er- und geklärt wird. Doch ohne jegliches Vorwissen sollte ein Gründer nie in ein geschäftliches Gespräch gehen. Auch wenn die Internetseite unprofessionell wirkt oder schon lange nicht mehr aktualisiert wurde, ist Vorsicht geboten.
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Kaum Personal
Ein namhafter Franchisegeber, der mit zahlreichen Franchisenehmern zusammenarbeitet, betreibt selbst ein solide organisiertes Unternehmen. Außerdem beschäftigt er Mitarbeiter, die sich um die Betreuung der Franchisenehmer kümmern.
Skepsis ist deshalb angebracht, wenn der Franchisegeber mit einem gut aufgestellten Mutterkonzern und einer Vielzahl erfolgreicher Franchisenehmer wirbt, in seinen Geschäftsräumen aber außer ihm selbst und eventuell einer Bürokraft niemand zugegen ist. Oder wenn der Franchisegeber erst gar keine Geschäftsräume benennt, sondern das Treffen irgendwo auf neutralem Boden stattfinden soll.
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Vertreter als Ansprechpartner
Eine gängige Betrugsmasche beim Franchising ist der Einsatz eines Mittelsmannes. Dabei beauftragt der Franchisegeber angeblich einen externen Vertreter damit, das Erstgespräch mit dem Franchisenehmer zu führen. An die Zusagen, die der Vertreter dem Franchisenehmer gegenüber macht, fühlt sich der Franchisegeber im Nachhinein aber nicht gebunden.
Schließlich war der Vertreter ja kein Mitarbeiter, sondern ein externer Vermittler. Kommt es zu Unstimmigkeiten, verweist der Franchisegeber auf den Vertreter. Dieser kann aber nicht zur Verantwortung gezogen werden, weil er meist wie vom Erdboden verschluckt ist.
Natürlich kann es gut sein, dass ein großer Franchisegeber einen Mitarbeiter zum Erstgespräch schickt. Dies ist dann aber tatsächlich ein fest angestellter Mitarbeiter, der die entsprechenden Befugnisse hat und dessen Job es ist, sich um neue Franchisenehmer zu kümmern.
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Keine klaren Aussagen
Ein seriöser Franchisegeber kann sein Franchisemodell genau erklären. Er kennt das Konzept und die Abläufe, geht ins Detail und kann konkrete Beispiele aus der Praxis nennen. Auch auf kritische Fragen geht er ein. Vorsicht ist geboten, wenn der Gesprächspartner das Franchisemodell durch eine scheinbar auswendig gelernte Präsentation erläutert und ansonsten sehr vage bleibt und Rückfragen ausweicht.
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Sofortige Unterschrift
Ein Franchisevertrag ist ein komplexes Konstrukt, das die Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen dem Franchisegeber und dem Franchisenehmer regelt. Und der Franchisevertrag umfasst nicht nur viele verschiedene Einzelheiten, sondern wird auch für eine gewisse, meist mehrjährige Laufzeit geschlossen.
Deshalb sollte sich der Gründer unbedingt die Zeit nehmen, um sich den Vertrag sehr genau anzuschauen. Noch besser ist, wenn er den Vertrag von einem Fachanwalt prüfen lässt. Ein seriöser Franchisegeber wird dem Gründer raten, den Franchisevertrag mitzunehmen und in Ruhe durchzugehen. Skeptisch werden sollte der Gründer hingegen dann, wenn ihn der Franchisegeber dazu drängt, den Vertrag nach dem Motto „Jetzt oder nie“ sofort zu unterschreiben.
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Kein Gebietsschutz
Ein wichtiger Punkt im Franchisevertrag ist der sogenannte Gebietsschutz. Der Gebietsschutz legt fest, in welchem Gebiet der Franchisenehmer aktiv auf Kundenfang gehen kann.
Die Idee dahinter ist, dass sich Franchisenehmer einer Marke nicht gegenseitig Kunden wegnehmen sollen. Gleichzeitig regelt der Vertrag, welche Folgen eine Missachtung des Gebietsschutzes hat. Ein unseriöser Franchisegeber wird mitunter keinen Gebietsschutz gewähren. Denn dadurch kann er gleich mehrere Franchiseverträge für eine Region abschließen.
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Festgelegte Lieferanten
Im Rahmen des Franchisevertrags kann geregelt sein, woher der Franchisenehmer seine Waren beziehen und zu welchem Preis er sie verkaufen muss. Durch vorgegebene Lieferanten und einen festgelegten Preisrahmen soll einem Wettbewerb innerhalb des Franchise-Systems entgegengewirkt werden.
Grundsätzlich ist gegen solche Vereinbarungen nicht einzuwenden. Ein seriöser Franchisegeber wird dem Franchisegeber nämlich einen gewissen Spielraum lassen. Problematisch wird es erst dann, wenn der Franchisenehmer überhaupt keine Mitspracherechte hat.
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Keine Vertragsverlängerung
Ein Franchisevertrag hat eine bestimmte Laufzeit. Der Gründer ist gut beraten, wenn er genau prüft, welche Regelungen zum Vertragsende der Vertrag enthält. Dabei spielt vor allem eine Rolle, ob der Franchisenehmer den Vertrag verlängern kann, ob ein vorzeitiger Ausstieg aus dem Vertrag möglich ist und welche Vereinbarungen gelten, wenn das Vertragsverhältnis endet.
Generell ist die Vertragslaufzeit der Zeitraum, in dem der Franchisenehmer die Marke des Franchisegebers nutzen und auf dessen Unterstützung zurückgreifen kann. Ein unseriöser Franchisegeber wird eine Vertragsverlängerung oft ausschließen. Hintergrund hierfür ist, dass er die inzwischen ausgebaute und gut laufende Filiale dann zu für ihn besseren Konditionen an einen neuen Franchisenehmer weitergeben kann.
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Wettbewerbsverbot nach Vertragsende
Ein Wettbewerbsverbot nach Vertragsende kann zum großen Stolperstein für die weitere berufliche Zukunft werden. Denn ein Wettbewerbsverbot bedeutet letztlich nichts anderes, als dass der ehemalige Franchisenehmer eine gewisse Zeit lang für kein Unternehmen tätig werden kann, das in der gleichen Branche angesiedelt ist. Das Wissen, das sich der Franchisenehmer während seiner Selbstständigkeit angeeignet hat, kann er dadurch kaum nutzen.
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Thema: 9 Indizien für einen unseriösen Franchisegeber
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