Formen und Namen für den Zusammenschluss von Unternehmen

Grundwissen: die verschiedenen Formen und Namen für den Zusammenschluss von Unternehmen kurz erklärt  

Wenn es um den Zusammenschluss von Unternehmen geht, gibt es hierbei nicht nur viele verschiedene Formen, sondern auch zahlreiche Fachausdrücke, die die jeweilige Variante beschreiben.

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Im Sinne von Grundwissen hier eine Übersicht, die die verschiedenen Formen und Namen für den Zusammenschluss von Unternehmen kurz erklärt:  

Übernahme, Acquisition und Takeover

Von einer Übernahme oder einem Unternehmenskauf wird gesprochen, wenn ein Unternehmen ein anderes Unternehmen aufkauft. Die Fachbegriffe für ein solches Szenario heißen Acquisition oder Takeover. In den meisten Fällen übernimmt ein größeres Unternehmen ein kleineres, aber es kommt auch vor, dass ein Unternehmen von einem gleichgroßen oder sogar einem kleineren Unternehmen aufgekauft wird.

In welcher Form die Übernahme realisiert wird, hängt von der Rechtsform und der Eigentümerstruktur ab. Befindet sich das Unternehmen in Privatbesitz, reicht es aus, wenn sich Käufer und Verkäufer einigen und den Kaufvertrag vor einem Notar abschließen.

Handelt es sich um ein börsennotiertes Unternehmen, kann die Übernahme unter anderem erfolgen, indem der Käufer Aktienpakete von Großaktionären kauft oder tauscht oder nach und nach Aktien im Streubesitz aufkauft. Generell gelten bei börsennotierten Unternehmen aber strenge Regeln. So müssen sich Großaktionäre beispielsweise offenbaren, wenn eine gewisse prozentuelle Schwelle überschritten wird.

Minderheitsaktionäre wiederum müssen ein Abfindungsangebot erhalten, wenn ein neuer Eigentümer die Unternehmensführung übernimmt, sie können aber auch aus dem Unternehmen gedrängt werden. Letzteres wird als Squeeze Out bezeichnet. Eine feindliche Übernahme, ein sogenanntes Hostile Takeover, liegt vor, wenn die Unternehmensführung oder der Eigentümer keine Übernahme wollten.  

Fusion und Merger

Schließen sich zwei oder mehrere Unternehmen zu einem Unternehmen zusammen, wird von einer Fusion gesprochen. Das deutsche Wort für Fusion lautet Verschmelzung, der englische Fachbegriff Merger. Aus juristischer und steuerrechtlicher Sicht ist eine Fusion komplizierter als eine Übernahme, denn je nach Umsetzung ergeben sich unterschiedliche Konsequenzen.

So macht es einen Unterschied, ob das eine Unternehmen formal in das andere Unternehmen integriert wird, ob sich die Unternehmen zu einer schon bestehenden Gesellschaft zusammenschließen oder ob die beiden Unternehmen nach der Verschmelzung eine neu gegründete Gesellschaft bilden. Verglichen mit einer Übernahme hat eine Fusion aber zwei entscheidende Vorteile. Der erste Vorteil ist, dass für eine Fusion weniger Kapital benötigt wird, denn die Integration verursacht zwar Kosten, Kaufpreise müssen jedoch nicht bezahlt werden.

Ein Ausgleich von möglichen Wertunterschieden kann beispielsweise durch ein entsprechendes Umtauschverhältnis der Aktien erfolgen. Der zweite Vorteil ist die psychologische Komponente. Anders als bei einer Übernahme fühlt sich und wirkt keines der Unternehmen wie der Verlierer, den ein anderes Unternehmen geschluckt hat. Sowohl für größere Übernahmen als auch für Fusionen ist eine Genehmigung durch die Kartellbehörden erforderlich, je nach Konstellation auf nationaler oder auf europäischer Ebene. Dabei genehmigen die Kartellbehören eine Übernahme oder Fusion häufig nur dann, wenn gleichzeitig strategisch sehr reizvolle Unternehmensteile oder Tochtergesellschaften verkauft werden.

Auf diese Weise soll eine marktbeherrschende Stellung des neuen Unternehmens verhindert werden, für die beteiligten Unternehmen kann dies aber die Entstehung eines anderen Gebildes bedeuten als beabsichtigt.

Für die Mitarbeiter wiederum heißt das, dass ihr Unternehmensbereich unter Umständen nicht in das neue Unternehmen integriert, sondern verkauft wird. In Deutschland handelt es sich bei Übernahmen und Fusionen üblicherweise um einen Betriebsübergang nach § 613a BGB. Dadurch gilt für die Arbeitnehmer zumindest ein Jahr lang weitestgehend Besitzstandsschutz.   

Gründe für den Zusammenschluss von Unternehmen

Übernimmt ein Unternehmen ein anderes Unternehmen, ohne dass eine Integration stattfindet, dient diese Übernahme als reine Kapitalanlage oder es wird eine sogenannte Diversifizierung beabsichtigt. Diversifizierung bedeutet, dass ein Unternehmen auf diese Weise in ein Geschäftsfeld einsteigt, das nichts oder kaum etwas mit dem bisherigen Betätigungsfeld zu tun hat. Eine Zeit lang waren solche Diversifikationen in Mode, haben dann aber ihren Reiz verloren, weil sich zeigte, dass der Kapitalmarkt kein großes Interesse an Aktien von Mischkonzernen hat.

Ein Grund hierfür ist, dass ein Anleger keinen Mischkonzern benötigt, sondern selbst diversifizieren kann, indem er schlichtweg Aktien von verschiedenen Unternehmen kauft. Dadurch wiederum kann der Anleger sein Portfolio selbst gestalten und muss nicht in ein schon fertig gemischtes Paket investieren. Zudem konnte auch das Argument, dass Mischkonzerne weniger zu Kursschwankungen neigen, den Kapitalmarkt nicht überzeugen.

Dies liegt daran, dass stabile Kurse nicht nur bedeuten, dass keine großen Verluste drohen, sondern gleichzeitig auch, dass sich die Kurse nicht nennenswert nach oben bewegen.  Neben dem bisweilen unterstellten Streben nach großen Gewinnen und Macht gibt es aus betriebswirtschaftlicher Sicht durchaus gute Gründe, die für einen Unternehmenszusammenschluss sprechen. Einer der Hauptgründe ist sicherlich, dass in vielen Betätigungsfeldern die Größe des Unternehmens entscheidenden Einfluss auf den Erfolg hat.

Es gibt zahlreiche Branchen, die von zwei, drei großen Akteuren dominiert werden, weil diese ihre Kostenvorteile angefangen bei der Entwicklung neuer Produkte über den Einkauf und die Produktion bis hin zum Vertrieb ausspielen können. Natürlich kann ein Unternehmen seine Hoffnungen in natürliches Wachstum setzen und versuchen, sich Marktanteile zu erkämpfen. Dies würde allerdings nicht nur viel Zeit in Anspruch nehmen und einen langen Atem erfordern, sondern dürfte letztlich nur durch niedrigere Preise oder hochwertigere Produkte zu erreichen sein.

Da genau hier die Marktriesen aber in aller Regel klar im Vorteil sind, wird ein Unternehmen, das sich im Mittelfeld eines reifen Marktes bewegt, vermutlich nur dann auf die Spitzenplätze vordringen können, wenn es mit einem anderen Unternehmen fusioniert oder sich übernehmen lässt. Gleiches gilt, wenn ein Unternehmen in ausländischen Märkten Fuß fassen möchte, denn auch hier ist eine Fusion oder Übernahme oft die erfolgversprechendere Lösung als der Versuch, sich in einem langwierigen Verdrängungswettbewerb und einem möglichen Preiskampf zu behaupten.

Belohnt wird eine Übernahme oder Fusion im Hinblick auf die Marktposition, die Gewinne und auch die Behandlung durch die Kapitalmärkte aber trotzdem nur, wenn sich Synergieeffekte ergeben. Diese wiederum setzen eine schnelle und möglichst reibungslose Integration, vollständig oder anteilig, voraus und diese Aufgabe fällt in den Zuständigkeitsbereich der Post-Merger-Integration, einer Spezialdisziplin des Change Management.

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