Fragen und Antworten zur Gewerbeanmeldung

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Gewerbeanmeldung  

Möchte jemand seinen eigenen Betrieb gründen und sind die Planungen soweit vorangeschritten, dass die Geschäftsidee in die Tat umgesetzt werden kann, gehört die Gewerbeanmeldung zu einem der ersten und wichtigsten Punkte auf der To-do-Liste.

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Die Gewerbeanmeldung oder auch Gewerbeanzeige ist der Vorgang, bei dem ein selbstständiges Gewerbe bei der zuständigen Behörde angemeldet wird. 

Die Bestätigung, die der Gewerbetreibende infolge der Anmeldung seiner gewerblichen Tätigkeit erhält, wird Gewerbeschein genannt. Aber wer muss überhaupt ein Gewerbe anmelden, welche Behörde ist der zuständige Ansprechpartner und wie läuft eine Gewerbeanmeldung eigentlich ab?

Hier die wichtigsten Fragen und Antworten
zur Gewerbeanmeldung in der Übersicht:
 

Wer muss ein Gewerbe anmelden?

In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit, wobei Gewerbefreiheit bedeutet, dass grundsätzlich jeder gewerblich tätig werden darf. Von einer gewerblichen Tätigkeit wird gesprochen, wenn die Tätigkeit eigenverantwortlich und mit der Absicht betrieben wird, regelmäßig Gewinne zu erzielen.

Von einigen wenigen Branchen abgesehen ist eine besondere Erlaubnis für die Aufnahme einer Gewerbetätigkeit also nicht erforderlich. Allerdings muss jede gewerbliche Tätigkeit angezeigt werden. Wegen dieser Anzeigepflicht wird die Gewerbeanmeldung auch als Gewerbeanzeige bezeichnet.

Dabei gilt die Anzeigepflicht unabhängig davon, ob das Gewerbe hauptberuflich betrieben oder nur im Nebenberuf ausgeübt wird. Neben einer gewerblichen Tätigkeit, die neu aufgenommen wird, muss aber auch die Übernahme eines bereits bestehenden Gewerbebetriebs oder die Eröffnung einer neuen Filiale angemeldet werden.

Lediglich Freiberufler sowie Land- und Forstwirte brauchen keinen Gewerbeschein.  

Wo wird ein Gewerbe angemeldet?

Welche Behörde für die Ausführung der Gewerbeordnung zuständig ist, ist landesrechtlich geregelt und daher in den einzelnen Bundesländern verschieden. In einigen Bundesländern wird ein Gewerbe beim Gewerbeamt angemeldet, in anderen Bundesländern ist die Gewerbemeldestelle des Ordnungsamtes oder der Gemeindeverwaltung der richtige Ansprechpartner.

Dabei muss ein Gewerbe in der Stadt oder Gemeinde angemeldet werden, in der sich der Standort des Betriebs befindet. Handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit, die nebenberuflich und von zu Hause aus betrieben wird, erfolgt die Anmeldung bei der Behörde, die für den Wohnort zuständig ist.   

Wie läuft die Gewerbeanmeldung ab?

Zunächst benötigt der Gewerbetreibende ein Formular, das er ausfüllen muss. Dieses Formular kann er persönlich abholen und auch gleich vor Ort ausfüllen, meist ist aber auch möglich, das Formular vorab anzufordern oder aus dem Internet herunterzuladen.

In dem Formular werden im Wesentlichen die persönlichen Daten des Gewerbetreibenden und genaue Angaben zur geplanten Tätigkeit abgefragt. Das ausgefüllte Formular reicht der Gewerbetreibende anschließend bei der zuständigen Behörde ein. Je nach Tätigkeit können weitere Unterlagen erforderlich sein, zudem muss sich der Gewerbetreibende ausweisen.

Die Gebühren, die bei einer Gewerbeanmeldung anfallen, liegen je nach Bundesland und Gemeinde zwischen 15 und 60 Euro.  Nach der Gewerbeanmeldung erhält der Gewerbetreibende eine Bestätigung von der Behörde.

Diese Bestätigung wird auch Gewerbeschein genannt. Gleichzeitig leitet das Gewerbeamt oder die Gewerbemeldestelle die Daten an weitere Behörden und Institutionen weiter, unter anderem an das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer, die Berufsgenossenschaft, die Arbeitsagentur und die Krankenkasse.

Je nach Tätigkeitsschwerpunkt wird der angemeldete Betrieb dann auch Mitglied der IHK oder HWK. Darüber hinaus wird der Betrieb in das Gewerberegister der Stadt oder der Gemeinde eingetragen. Übrigens darf das Gewerberegister nicht mit dem Gewerbezentralregister verwechselt werden, denn im Gewerbezentralregister werden Verstöße gegen das Gewerberecht erfasst. 

Ist ein Gewerbeschein gleichbedeutend mit einer Genehmigung?

Durch die Anmeldung seines Gewerbes teilt der Gewerbetreibende der Stadt oder Gemeinde mit, dass er die entsprechende gewerbliche Tätigkeit aufnehmen wird. Er beantragt dabei aber nicht die Genehmigung für seine Gewerbetätigkeit. Dies erklärt sich mit der grundsätzlichen Gewerbefreiheit.

Demnach ist keine Genehmigung erforderlich, um eine gewerbliche Tätigkeit aufzunehmen. Durch die Gewerbeanmeldung kommt der Gewerbetreibende lediglich seiner Pflicht nach, die Aufnahme der Gewerbetätigkeit anzuzeigen. Allerdings gibt es bestimmte Branchen, die eine Ausnahme bilden, weil bei ihnen besondere Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein müssen.

Zu diesen Branchen gehören beispielsweise das Reisegewerbe, der Betrieb von Spielhallen, das Bewachungsgewerbe, die Versicherungsvermittlung und Tätigkeiten als Makler. Hier ist eine Erlaubnis nach der Gewerbeordnung erforderlich.

Für den Betrieb von Gaststätten wiederum ist eine Gaststättenkonzession notwendig. Besondere Zulassungsvoraussetzungen gelten außerdem für den Handel mit Waffen und Sprengstoff, den Handel mit Wirbeltieren, für Taxi- und Güterkraftverkehrsunternehmen, für Fahrschulen, für Inkassobüros, für Personal- und Pflegedienstleister sowie für das Handwerk.

Um ein solches Gewerbe anmelden zu können, muss der Gewerbetreibende sowohl seine fachlichen Kenntnisse als auch seine persönliche Eignung nachweisen. Teilweise müssen außerdem bestimmte Auflagen hinsichtlich der Räumlichkeiten erfüllt sein.

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