Auf der Suche nach Top-Bewerbern – Arbeitgeber Tipps

Auf der Suche nach Top-Bewerbern – Tipps für die „Bewerbung“ als Arbeitgeber 

Ob Azubi, Aushilfe, Fachkraft oder Manager: Viele Unternehmen wissen aus leidvoller Erfahrung, dass es mitunter ganz schön schwer sein kann, freie Stellen zu besetzen. Gerade wenn es um anspruchsvollere Tätigkeitsbereiche geht, Fachwissen erforderlich ist oder gar Führungspositionen besetzt werden müssen, ist die Auswahl an geeigneten Kandidaten zudem oft ohnehin begrenzt. 

Anzeige

Umso erstaunlicher ist es dann aber, wie locker viele Unternehmen das Bewerbungs- und Einstellungsverfahren angehen. Dass sich schon kleine Fehler rächen und zur Folge haben können, dass der Wunschkandidat abspringt, scheinen sie auszublenden. 

Deshalb hier für Unternehmen auf der Suche nach Top-Bewerbern 4 grundlegende Tipps für die „Bewerbung“ als Arbeitgeber: 

1. Tipp: Den Anforderungen auch selbst gerecht werden.

Schreibt ein Unternehmen eine Stelle aus, formuliert es gleichzeitig auch Anforderungen, die die Bewerber erfüllen müssen. So wird oft eine bestimmte Frist genannt, innerhalb derer die Bewerbungen eingehen sollen.

Die Bewerbungsmappen sollen dann aussagekräftig, vollständig und ordentlich sein. Rechtschreibfehler, Standardformulierungen, fehlende Unterlagen oder verschmutzte Kopien mit Eselsohren führen meist dazu, dass eine Bewerbung direkt wieder auf dem Stapel mit den Absagen landet. Wird ein Kandidat zum Vorstellungsgespräch eingeladen, muss er gepflegt aussehen, höflich auftreten und natürlich absolut pünktlich sein.

Er soll möglichst unaufgeregt über sich und seinen Werdegang erzählen und auch mit kniffligen Fragen souverän umgehen können. Eigenschaften wie Zuverlässigkeit und Flexibilität werden als selbstverständlich vorausgesetzt.

Mit den gleichen Maßstäben möchten sich Unternehmen aber oft nicht messen lassen. So wird erwartet, dass es der Bewerber toleriert, wenn sich der Personalleiter verspätet, die Bewerbungsunterlagen erst noch suchen muss, das Vorstellungsgespräch nach Schema F abspult oder tiefer gehenden Fragen zum Unternehmen oder den Arbeitsbedingungen ausweicht. Möchte ein Unternehmen einen guten Eindruck machen und einen Top-Kandidaten für sich gewinnen, muss es aber die gestellten Anforderungen auch selbst erfüllen können. 

2. Tipp: Dem Bewerber mit Respekt und auf Augenhöhe begegnen.

In der Praxis läuft ein Bewerbungsgespräch oft so: Der Bewerber erscheint pünktlich oder ein paar Minuten früher zu dem Termin, den das Unternehmen ihm genannt hat. Dann wird er erst einmal auf dem Besucherstuhl im Flur oder im Büro geparkt. Irgendwann erscheint der Personalleiter, stellt sich vor, erzählt ein paar Sätze über das Unternehmen, geht kurz auf die Bewerbungsmappe ein und löchert den Bewerber anschließend mit Fragen.

Zum Schluss kommt die obligatorische Aufforderung, der Bewerber könne nun seine Fragen stellen, danach ist das Gespräch beendet. Tatsächlich war das Gespräch aber weniger ein Dialog zwischen zwei Parteien, die sich vorstellen und gegenseitig kennenlernen möchten. Stattdessen hatte es eher den Charakter eines Verhörs. Zudem entsteht oft der Eindruck, der Arbeitgeber nehme die gewichtigere Position ein. Genau diese Haltung und ein solcher Ablauf können sich jedoch rächen.

Ein Unternehmen sollte sich vor Augen führen, dass der Bewerber nicht als Bittsteller kommt. Er möchte zwar einen Job, das Unternehmen will aber ihn und seine Arbeitskraft. Somit wollen beide etwas voneinander. Zudem hat das Unternehmen den Bewerber eingeladen.

Er ist also ein Gast und kein lästiger Zusatztermin im ohnehin schon vollen Terminkalender. Als Gast möchte er mit Respekt behandelt werden und ein faires Gespräch führen. Zudem kann es nicht schaden, wenn auch ein paar anerkennende Worte fallen. Der Bewerber hat sein Interesse an dem Unternehmen und einer Zusammenarbeit schließlich signalisiert, indem er sich beworben hat. Das Unternehmen tut gut daran, dies zu erwidern, beispielsweise durch Lob für den bisherigen Werdegang oder auch einen Rundgang durch das Unternehmen. 

3. Tipp: Versprechen halten.

Viele Bewerber sind über den Stand ihrer Bewerbungen nicht informiert. Da viele Unternehmen den Eingang von Bewerbungsunterlagen nicht mehr bestätigen, bleibt den Bewerbern oft nichts anderes übrig, als abzuwarten, ob die Bewerbungsmappe samt Absage zurückkommt oder ob eine Einladung zum Vorstellungsgespräch folgt.

Gerade bei Top-Kandidaten sollte es für das Unternehmen jedoch machbar sein, sich in einem kurzen Schreiben oder einer E-Mail für die Bewerbung zu bedanken, den weiteren Ablauf des Bewerbungsverfahrens zu nennen und um etwas Geduld zu bitten. Viele Bewerber erwarten eine solche Info allerdings nicht. Deshalb kann sie dem Arbeitgeber zwar Pluspunkte bringen, wird aber vermutlich nicht der Grund sein, dass sich der Bewerber gegen das Unternehmen entscheidet.

Manchmal leisten sich Unternehmen aber einen Fehler, der sehr viel größer ist und tatsächlich folgendschwer sein kann. So versichern sie dem Bewerber nach einem vielversprechenden Vorstellungsgespräch, dass er im Laufe der nächsten Woche Nachricht über die Entscheidung erhält oder ihm gar der Arbeitsvertrag zugeschickt wird.

Tatsächlich lassen die Nachricht oder der Arbeitsvertrag dann aber zwei oder drei Wochen auf sich warten. Für den Bewerber ist dies nicht nur ärgerlich. Er wird sich auch fragen, ob er nicht vielleicht doch nur zweite Wahl ist. Zudem wird er sich Gedanken machen, ob das Unternehmen auch in anderen Bereichen, etwa der pünktlichen Gehaltszahlung, ebenso unzuverlässig ist.

In der Folge kann es durchaus sein, dass der Top-Kandidat seine Entscheidung revidiert und das Angebot eines anderen Unternehmens annimmt. Kann das Unternehmen eine Zusage nicht halten, sollte es den Bewerber deshalb von sich aus über die Verzögerung informieren und sie erklären. 

4. Tipp: Den Bewerber angenehm überraschen.

Ein Unternehmen kann viele Pluspunkte bei seinem Wunschkandidaten sammeln, wenn es ihn positiv überrascht. Dies ist beispielsweise möglich, wenn das Unternehmen von sich aus anbietet, die Fahrtkosten beim Vorstellungsgespräch zu übernehmen.

Strenggenommen ist ein Arbeitgeber zwar verpflichtet, die Kosten bei einem Bewerbungsgespräch zu übernehmen. In der Praxis wird dies jedoch meist auf die Bewerber übertragen. Dies ist zulässig, wenn bereits im Einladungsschreiben darauf hingewiesen wird.

Bietet das Unternehmen nun an, die Kosten zu erstatten, signalisiert es dem Bewerber, dass das Unternehmen nicht am falschen Ende spart. Ein positiver Effekt entsteht aber beispielsweise auch dann, wenn der Personalleiter den Bewerber nach dem Gespräch zu einem Kaffee oder einem Imbiss in der Betriebskantine einlädt. Das Unternehmen kostet eine solche Einladung nicht viel. Der Kandidat hat aber das Gefühl, schon ein wenig dazuzugehören.

Mehr Anleitungen und Tipps zu Werbung und Marketing:

Thema: Auf der Suche nach Top-Bewerbern –  Arbeitgeber Tipps

-

Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns


marketing99

Autoren Profil:
FB/Twitter

Kommentar verfassen