Übersicht zu Vermarktungsnormen

Übersicht zu den Vermarktungsnormen 

In der Europäischen Union gibt es zahlreiche Vermarktungsnormen, die im Zusammenhang mit dem Handel mit Lebensmitteln gelten.

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Unter diese Regelungen fallen beispielsweise Obst und Gemüse, Hopfen, Eier, Fleisch und andere tierische Erzeugnisse sowie Fischereierzeugnisse.

Die Vermarktungsnormen ermöglichen dem Verbraucher, die angebotenen Waren im Hinblick auf die Qualität miteinander zu vergleichen, zudem garantierten die Vermarktungsnormen, dass bestimmte Mindestanforderungen eingehalten werden.

Für den Erzeuger sollen die Vermarktungsnormen den Anreiz schaffen, qualitativ hochwertige Produkte herzustellen.     

Hier nun die wichtigsten Fragen und Antworten
zu Vermarktungsnormen in der Übersicht:
 

1. Worauf basieren die Vermarktungsnormen?

Die Grundlage für die Schaffung und Anwendung von den Vermarktungsnormen ist die gemeinsame Marktorganisation. Die Vermarktungsnormen und die Bestimmungen zur Durchführung werden von der EG-Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedsstaaten festegelegt und im Amtsblatt der Europäischen Union als Verordnungen dargestellt.

Diese Verordnungen sind dann für alle Mitgliedsstaaten verbindlich und um sicherzustellen, dass die aktuellen Anforderungen der Erzeuger, der Händler und der Verbraucher Berücksichtigung finden, werden die Verordnungen in regelmäßigen Abständen überprüft und bei Bedarf überarbeitet.  Grundsätzlich beziehen sich die Vermarktungsnormen auf solche Erzeugnisse, die als frische Lebensmittel verkauft werden sollen.

Dabei gelten die Vermarktungsnormen auf allen Handelsstufen sowie bei der Ein- und Ausfuhr der Produkte.

Die Verordnungen basieren auf einem einheitlichen Schema und definieren sowohl Anforderungen, die allgemein für alle frischen Produkte gelten, als auch Anforderungen, die sich speziell auf die jeweilige Produktsorte beziehen.   

2. Welchen Sinn haben die Vermarktungsnormen?

Die Vermarktungsnormen sollen in erster Linie dafür sorgen, dass alle am Markt Beteiligten auf objektive Maßstäbe zurückgreifen können, um die jeweiligen Waren im Hinblick auf ihre Qualität und ihre Beschaffenheit bewerten zu können. Aus diesem Grund müssen die Waren bei der Ein- und Ausfuhr sowie beim Verkauf der jeweiligen Norm entsprechend sortiert, aufbereitet und gekennzeichnet sein.

Zudem muss die Ware festgelegte Qualitätsanforderungen erfüllen, um in eine bestimmte Klasse eingeordnet werden zu können.

Waren, die zum Verzehr bestimmt sind, aber erhebliche Mängel aufweisen, dürfen auf dem Frischmarkt grundsätzlich nicht verkauft werden. Da die Erzeuger von Gesetzes wegen dazu verpflichtet sind, die Normen einzuhalten, ergibt sich für die Verbraucher dadurch zeitgleich auch die Grundlage für Reklamationen, da sie sich auf die Vermarktungsnormen berufen können, wenn eine gekaufte Ware den Vermarktungsnormen nicht entspricht.

Ausnahmen bestehen allerdings für Erzeuger, die Waren ab Hof für den persönlichen Bedarf ihrer Verbraucher verkaufen, denn sie müssen die Vermarktungsnormen nicht einhalten. Gleiches gilt für Waren, die für einen Sortier- oder Packbetrieb bestimmt sind sowie solche Waren, die industriell be- und verarbeitet werden. Hierzu müssen dann allerdings entsprechende Nachweise geführt werden.  

3. Wie wird die Einhaltung der Vermarktungsnormen kontrolliert?

Die Einhaltung wird auf allen Handelsstufen stichprobenartig kontrolliert. Die Kontrollen werden dabei einerseits bei der Ein- und Ausfuhr von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung und andererseits von den zuständigen Stellen der Bundesländer kontrolliert.

Letztere überprüfen die Einhaltung der Vermarktungsnormen bei der Erzeugung, bei der Ausfuhr sowie im Einzel- und Großhandel. Werden die Vermarktungsnormen nicht einhalten oder wird der Zugang oder die Durchsicht der Lieferpapiere verweigert, gilt dies laut Gesetz als Ordnungswidrigkeit.

Neben den Vermarktungsnormen müssen im Zusammenhang mit Lebensmitteln jedoch noch zahlreiche weitere Auflagen berücksichtigt werden, die beispielsweise durch das Lebensmittelgesetzbuch, die Höchstmengenverordnung für Rückstände oder die Kennzeichnungsverordnung für Lebensmittel vorgegeben sind.  

4. Welche Mindestanforderungen und Klassen sind durch die Vermarktungsnormen vorgegeben? 

Neben warenspezifischen Anforderungen geben die Vermarktungsnormen allgemeine Mindestanforderungen vor.

Hinsichtlich der Güte müssen die Waren dabei ganz, gesund, sauber, ohne Fäulnisbefall und frei von Schädlingen sein, zudem dürfen die Waren keinen fremden Geruch oder Geschmack aufweisen. Für den Reifegrad gilt, dass die Waren ausreichend reif und entwickelt sein müssen, wobei bei Obst und Gemüse gilt, dass der Reifezustand ein Nachreifen bis zum verzehrfähigen Zustand ermöglichen muss. Durch die Mindestanforderungen ist eine Einteilung der Waren in bestimmte Klassen möglich.

Bei Obst beispielsweise bedeutet die Klasse Extra Waren von höchster Qualität. Obst der Klasse I muss eine gute Qualität aufweisen, Obst der Klasse II muss zwar die Mindestvoraussetzungen erfüllen, darf jedoch Fehler im Hinblick auf die Form, die Farbe oder die Entwicklung haben.  

5. Gelten die Vermarktungsnormen für alle frischen Lebensmittel?

Es gibt einige frische Lebensmittel, für die es keine aktuell geltenden Vermarktungsnormen gibt.

Bei diesen Lebensmitteln ist ein Verkauf zulässig, wenn eine entsprechende Erlaubnis vorliegt und wenn die Lebensmittel entsprechend gekennzeichnet sind und eine eindeutige Unterscheidung von Waren der Klassen I und II möglich ist.

Hinzu kommt, dass es neben den Vermarktungsnormen die UNECE-Normen gibt, die inhaltlich ähnlich sind und im Handel auf freiwilliger Basis Anwendung finden. 

6. Was besagt die Neuregelung für Geflügelfleisch, die seit dem 01. Mai 2010 gilt?

Die Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch beziehen sich auf bestimmte Kategorien von Hühner-, Enten-, Gänse-, Puten- und Perlhuhnfleisch.

Entspricht das Fleisch nicht den Vermarktungsnormen, darf es in der EU nicht vermarktet werden. Die am 01. Mai in Kraft getretenen Vermarktungsordnungen sind nun auch auf Erzeugnisse und Zubereitungen von Geflügelfleisch ausgedehnt.

Dadurch dürfen Geflügelfleischzubereitungen wie beispielsweise mariniertes oder paniertes Geflügelfleisch nur noch dann als frische Produkte vermarktet werden, wenn das Geflügelfleisch frisch verarbeitet wurde. War das Geflügelfleisch vor der Verarbeitung bereits gefroren oder tiefgefroren, darf es nur noch für Produkte verwendet werden, die als Tiefkühlprodukte vermarktet werden.

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